Auf der Website des Bundeskanzleramts finden sich Informationen rund um die Parteiakademien sowie alle Rechtsgundlagen für deren Gründung und Förderung. U.a. heißt es hier:
"Der Bund fördert von den politischen Parteien, die im Nationalrat mit mindestens fünf Abgeordneten vertretenen sind (= Klubstärke), genannte Rechtsträger (= Parteiakademien), sofern diese der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit dienen."
www.bundeskanzleramt.gv.at/parteien-und-parteiakademienforderung