(Partei-)Politische Werbung an Schulen?
Aus der Sicht der Politischen Bildung ist es notwendig, sich auch mit politischer Werbung
auseinanderzusetzen und anhand dieser Schülerinnen und Schülern jene politische Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz zu vermitteln, die sie in die Lage versetzt, politische Werbung kritisch hinterfragen zu können (Absichten zu dekonstruieren, assoziative Zusammenhänge zu identifizieren usw.)
Das Rundschreiben Nr. 17/2024 Unzulässigkeit parteipolitischer Werbung an Schulen; Besuche von Politikerinnen und Politikern (BMBWF 2024-0.067.403) schließt den Besuch von Schulen durch Personen aus der Politik nicht grundsätzlich aus, problematisiert jedoch die latent präsente parteipolitische Werbung, die von solchen Personen ausgeht.
Für die Politische Bildung ist der Austausch mit politischen Akteurinnen und Akteuren auf jedem Fall von Interesse, gewährleistet muss jedoch die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses sein. Das heißt, die Einhaltung von Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot muss gegeben sein. Die Informationen für Politische Bildung vom Februar2024 thematisieren u.a. auch diese Aspekte: Politik in der Schule. Realbegegnungen, Lehrausgänge, Schüler/innenzeitungen. Was ist zu bedenken? Eine Übersicht.