Österreich ist verpflichtet, die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Behinderte Menschen haben ein Recht auf Chancengleichheit in allen Lebensbereichen.
Der Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen ist in Österreich im Behindertengleichstellungsgesetz [pdf, 15 KB] geregelt.
Zusätzlich ist in Österreich seit 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gilt seit 1.1.2016 in Österreich in vollem Umfang, dh. Übergangsfristen für bauliche Maßnahmen beendet wurden.
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