Österreich ist verpflichtet, die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Behinderte Menschen haben ein Recht auf Chancengleichheit in allen Lebensbereichen.
Der Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen ist in Österreich im Behindertengleichstellungsgesetz [pdf, 15 KB] geregelt.
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